Douglas, Maredo, Hussel und Demag melden Insolvenz an, die Lufthansa bleibt weiter am Boden und die Commerzbank schließt Filialen. Bisher sind Sie als Berater noch gut über die Runden gekommen – Immobilien boomen weiterhin, und damit brummt auch Ihr Geschäft. Doch anderen Menschen geht es wirtschaftlich nicht so gut, und viele fragen sich, wie es mit Job und Einkommen weitergeht.

Hier sind Sie in der Verantwortung!

Die Umstände machen es zum Teil Ihrer Beraterpflicht, das Standardpaket mit der Absicherung gegen Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit bei jeder Baufinanzierung anzubieten. Fragen Sie mal einen Friseur oder einen Lufthansapiloten, der vor 24 Monaten eine Baufinanzierung abgeschlossen hat! Bei vielen dieser Kunden bildet das doppelte Haushaltseinkommen die Grundlage der Finanzierung. Auch wenn ein Partner nur 450 oder 1000 Euro verdient und dieses Einkommen wegfällt, gerät das gesamte Familien- und Finanzkonstrukt ins Wanken.

Bieten Sie die Gelegenheit zum Ratenschutz

Bieten Sie Ihren Kunden ab sofort in jeder Baufi-Beratung BaufiPlus an! Ihre Unterstützung sichert den Kunden vor ungeahnten Folgen – bevor es für ihn zu spät sein könnte. Loten Sie deshalb die persönliche Risikosituation in jedem Baufinanzierungsgespräch aus. Angesichts der aktuellen Situation wünschen sich die meisten Kunden sogar ein Gespräch über mögliche Risiken und entsprechende Absicherungsprodukte. BaufiPlus bietet die volle Flexibilität, um Risiken gezielt abzusichern und die jeweilige Finanzierung damit auch in Krisenzeiten sicherzustellen. Wählen Sie zwischen acht verschiedenen Kombinationen aus den Bausteinen Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, schwere Krankheiten und Tod.

Berechnen Sie einfach den Bedarf

Die Risiken bei der Rückzahlung können Sie ganz plastisch veranschaulichen. Mithilfe des Vorsorgelückenrechners von BaufiPlus lässt sich auf den Euro genau ermitteln, welcher Betrag etwa bei Arbeitslosigkeit fehlt. Auf dieser Grundlage können Ihre Kunden dann leicht einschätzen, ob eine Absicherung sinnvoll ist und welchen Betrag sie umfassen sollte. Diese Beratung zählt auch deshalb, weil etwa die WIKRL dazu verpflichtet, den Bedarf und die Möglichkeiten zur Absicherung des Einkommens zu analysieren. Ihr Angebot zum Ratenschutz bietet Ihren Kunden daher einen erheblichen Mehrwert und sollte somit zum Standard Ihrer Beratung gehören!

Nutzen Sie BaufiPlus als Ertragsturbo auch ohne 
§ 34d GewO

Ihnen fehlt die Vermittlererlaubnis nach § 34d GewO? Kein Problem, BaufiPlus lässt sich als separater Ratenschutz in Finanzierungsangebote aufnehmen, wenn die jeweilige Jahresprämie hierbei unter 500 Euro liegt. Ein Beispiel sind Pakete mit einem Einmalbeitrag von bis zu 4916 Euro. Diese können Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit mit einer versicherten Rate von 600 Euro absichern, und diese Kombination lässt sich durch den Baustein Schwere Krankheiten ergänzen. Die Laufzeit beträgt bis zu 120 Monate. Das bringt Ihren Kunden zusätzliche Sicherheit und Ihnen eine Top-Ertragschance. Nur wer die verfügbare Absicherung ins Gespräch bringt, bietet die Möglichkeit zum Abschluss, und nur wer ein Angebot erhält, kann sich dafür entscheiden.